Patientenwahlrecht
Schluss mit Hilfsmittelausschreibungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen endlich
mitteilen zu dürfen, dass mit der Verabschiedung des TSVG
(Terminservice- und Versorgungsgesetz) im März 2019 der Deutsche
Bundestag das Ende der Hilfsmittelausschreibung besiegelt hat. Das
bedeutet, dass alle bestehenden Ausschreibungsverträge der Krankenkassen
spätestens am 30. November 2019 enden.
Was lange währt, wird endlich gut!
Mit der
Auflösung der Ausschreibungsverträge, kann jeder Patient wieder Gebrauch
von seinem Patientenwahlrecht machen und sich seinen Leistungserbringer
für die Versorgung im Bereich der
Schlaftherapie/Sauerstofftherapie/Flüssigsauerstofftherapie (LOX) frei
auswählen.
Folgen bisheriger Ausschreibungsverträge
Mit
Einführung der Ausschreibungsverträge wurden seinerzeit allen
Leistungserbringern die Versorgungsverträge gekündigt. Trotz aller
erfüllenden Kriterien/Auflagen haben die Krankenkassen sich für einen
Anbieter, dem Ausschreibungsgewinner, entschieden. Dies hatte zur Folge,
dass nicht nur Neuversorgungen, sondern auch sämtliche
Bestandsversorgungen umversorgt werden mussten.
Wir, die Kohlen Medizintechnik e.K.,
haben uns stets bewusst gegen die Teilnahme an solchen Ausschreibungen
entschieden, da für uns Betreuung und Service am Kunden an Erster Stelle
stehen!
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung in Ihrer Therapieversorgung? - Setzen Sie sich gerne über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.