Patientenwahlrecht

Schluss mit Hilfsmittelausschreibungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns Ihnen endlich mitteilen zu dürfen, dass mit der Verabschiedung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) im März 2019 der Deutsche Bundestag das Ende der Hilfsmittelausschreibung besiegelt hat. Das bedeutet, dass alle bestehenden Ausschreibungsverträge der Krankenkassen spätestens am 30. November 2019 enden.

Was lange währt, wird endlich gut!
Mit der Auflösung der Ausschreibungsverträge, kann jeder Patient wieder Gebrauch von seinem Patientenwahlrecht machen und sich seinen Leistungserbringer für die Versorgung im Bereich der Schlaftherapie/Sauerstofftherapie/Flüssigsauerstofftherapie (LOX) frei auswählen.

Folgen bisheriger Ausschreibungsverträge
Mit Einführung der Ausschreibungsverträge wurden seinerzeit allen Leistungserbringern die Versorgungsverträge gekündigt. Trotz aller erfüllenden Kriterien/Auflagen haben die Krankenkassen sich für einen Anbieter, dem Ausschreibungsgewinner, entschieden. Dies hatte zur Folge, dass nicht nur Neuversorgungen, sondern auch sämtliche Bestandsversorgungen umversorgt werden mussten.
Wir, die Kohlen Medizintechnik e.K., haben uns stets bewusst gegen die Teilnahme an solchen Ausschreibungen entschieden, da für uns Betreuung und Service am Kunden an Erster Stelle stehen!

Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung in Ihrer Therapieversorgung?  -  Setzen Sie sich gerne über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.

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